Nr: 100789
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Als Bauernmöbel werden ländliche Möbel der vorindustriellen Zeit bezeichnet welche jedoch nicht einer bäuerlichen Laienkunst zuzurechnen sind, noch beschränkte sich ihre Verbreitung auf das bäuerliche Milieu.
Die frühesten Sachzeugnisse (Zimmermannsarbeiten) entstammen dem späten Mittelalter. Dabei handelt es sich vor allem um so genannte Verwahrmöbel (Truhen, Almer). Erst die Schaffung rauchfrei beheizbarer Räume (Stube) öffnete das Wohnhaus für feinere Arbeiten des Tischlerhandwerks mit Schnitzereien und Färbelung.